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Werbeverbot und Geldstrafe für CannabisWebsite
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Off-White Eyewear oversize-frame glasses Made in Italy The origin of the goods may vary from batch to batch. Please refer to the actual product. Highlights black acetate oversize frame clear lenses straight arms with curved tips All glasses from FARFETCH are sold as non-prescription frames. These glasses come with a protective case. Composition Acetate The composition information is subject to the actual product. The product composition details of the spliced material will be split and displayed. Product IDs FARFETCH ID: 23255793 Brand style ID: OERJ038C99PLA0011000
Hamburg – Gerichts-Klatsche für dubiose Cannabis-Plattform! Die Internetseite Dr. Ansay verschreibt medizinisches Gras auf Rezept. Dafür müssen Patienten nicht mal mit einem Arzt sprechen – ein Paradies für Freizeit-Kiffer. Doch jetzt schiebt das Gericht dem zumindest teilweise einen Riegel vor! Der deutsche Anbieter mit Firmensitz in der Steueroase Malta fiel in der Vergangenheit schon mit leichtfertig ausgestellten Krankschreibungen und Corona-Testergebnissen auf. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte gegen den Geschäftsführer Dr. Can Ansay geklagt, seit Februar lief vor dem Landgericht Hamburg der. Der Grund: Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Auf seiner Website wirbt Dr. Ansay für die Verschreibung von medizinischem Cannabis Foto: dransay.com Denn Ansays Unternehmen gibt die Rezepte für das medizinische Gras nicht nur ohne Zögern ab, sondern wirbt auch mit Sprüchen wie „Starte jetzt deine Cannabis Journey“ oder „Cannabis + Rezept einfach, schnell & günstig erhalten“. Das ist laut Gesetz bei verschreibungspflichtigen Medikamenten – trotz Teil-Legalisierung – eigentlich verboten. Lesen Sie auch Zweifelhafte Ärzte verschreiben die Rezepte: Kiffer rauchen Kranken das Cannabis weg Die Teil-Legalisierung von Hanf sollte den Schwarzmarkt verdrängen. Haarspray, Kot, Kokain: So viel Mist steckt in Gras vom Schwarzmarkt Gras vom Straßen-Dealer ist oft gestreckt. Und das vor allem mit Mist. Vor allem in Berlin. So urteilte auch das Landgericht Hamburg und gab der Apothekerkammer am Dienstag recht. Die Begründung: Für telemedizinische Behandlungen OHNE Arztgespräch darf nur geworben werden, „wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.“ Unternehmer Can Ansay fiel bereits durch leichtfertig ausgestellte Krankschreibungen und Coronatestergebnisse auf Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS Weil bei Cannabis aber eine „erhebliche Risiken der Suchtgefahr“, „weitere Gesundheitsrisiken und häufige Nebenwirkungen“ bestünden, sei Werbung hierfür verboten. Und: Nur Ärzte und Apotheken dürften für medizinisches Cannabis werben. Allerdings auch nicht für einzelne Sorten. 250.000 Euro Strafe oder Gefängnis Laut Urteil darf Ansay jetzt weder bei Google noch auf seiner Website für die Verschreibung von medizinischem Cannabis weiter werben. Außerdem muss er 1.006,34 Euro Strafe an die Apothekerkammer Nordrhein zahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen. Bei Verstoß gegen das Urteil drohen Ansay 250.000 Euro Geldstrafe oder sogar 6 Monate Haft …